Barrierefreiheit
Was wir versprechen
KlarAntrag ist für Menschen gemacht, denen Anträge schwerfallen. Dann darf die Seite selbst keine neue Hürde sein. Wir richten uns nach den Web Content Accessibility Guidelines in der Stufe AA.
Was schon funktioniert
- Du kannst die Schrift auf „Groß" oder „Sehr groß" stellen. Alles wächst mit.
- Es gibt einen Modus mit mehr Kontrast und einen dunklen Modus.
- Alle Knöpfe sind mindestens 48 mal 48 Pixel groß.
- Du kannst die ganze Seite mit der Tastatur bedienen. Der Fokus ist immer sichtbar.
- Zeilen sind nie länger als etwa 60 Zeichen. Das macht das Lesen leichter.
- Wenn du in deinem System Animationen abgestellt hast, halten wir uns daran.
- Bilder und Symbole sind so eingebaut, dass Screenreader sie nicht vorlesen müssen.
- Im Antrag steht immer nur eine Frage auf einer Seite.
- Alle Texte sind in einfacher Sprache: kurze Sätze, ein Gedanke pro Satz.
Was noch nicht funktioniert
- Es gibt KlarAntrag bisher nur auf Deutsch, nicht in Gebärdensprache.
- Es gibt noch keine Vorlesefunktion für die Fragen.
- Die Erklärungen in einfacher Sprache sind noch nicht von einer Prüfgruppe getestet.
- Fünf der sechs Anträge kann man noch nicht ausfüllen, sondern nur nachlesen.
- Das fertige PDF gibt es noch nicht.
Sag uns, wo es hakt
Wenn du auf eine Hürde stößt, schreib uns. Sag uns gern, welche Seite es war und was nicht funktioniert hat. Wir antworten in der Regel innerhalb von zwei Werktagen.
E-Mail: thomas@netica.dev
Beratungsstellen können uns Hürden auch direkt aus einem Antrag heraus melden. Dafür gibt es im Bereich für Organisationen eine Meldefunktion an jeder Frage.
Wenn wir nicht reagieren
Bist du mit unserer Antwort nicht zufrieden oder bekommst du keine? Dann kannst du dich an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz wenden.
Schlichtungsstelle BGG bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit BehinderungenMauerstraße 53, 10117 Berlin
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
www.schlichtungsstelle-bgg.de
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Du brauchst keinen Anwalt dafür.
Stand dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 7.8.2026 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung.
Stand dieser Seite: 7.8.2026